Vereinsordnung 2026
des Segel Club Wolgast e.V.
1. Ziel/Zweck
Die Vereinsordnung trifft Regelungen, die für alle Mitglieder bindend sind. Sie lassen sich, ohne prinzipielle
Fragen der Satzung zu berühren, durch die Mitgliederversammlung verändern
2. Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag für ein Kalenderjahr wird wie folgt festgelegt (monatsweise anteilig):
-ordentliche Mitglieder: 60EURO (Berufstätige,Rentner, Arbeitslose)
24EURO jugendliche Mitglieder u. Studenten:
Von unterstützenden und Ehrenmitgliedern werden keine Beiträge erhoben.
3. Arbeitsstunden
Zur Erhaltung und Verschönerung des Vereinsgeländes ist die Leistung von Arbeitsstunden unumgänglich. Ihre
Höhe wird jeweils auf einer Mitgliederversammlung für das kommende Jahr festgelegt ->10 Std .Die erbrachten
Arbeitsstunden sind von jedem Mitglied in einem Arbeitsstundenbuch nachzuweisen.
Das Arbeitsjahr für zu leistende Arbeitsstunden gilt vom 1.12. – 30.11. Die geleisteten Arbeitsstunden sind bis
zum 20.12. abzurechnen. Der finanzielle Ausgleich für nicht geleistete Arbeitsstunden wird auf 25,00 € pro
Stunde festgelegt.
Bezüglich Ausnahmen wird auf § 11.7 der Satzung verwiesen.
Für eine kontrollierbare Abrechnung müssen geleistete Arbeitsstunden am Ende des jeweiligen Einsatzes gegengezeichnet
werden. Sie dürfen nur von einem Leitungsmitglied unterschrieben werden. Arbeitsstunden können
auch in Form von materiellen Leistungen abgegolten werden. Ordentliche Mitglieder sind zur Erbringung von
Arbeitsstunden verpflichtet. Sie können auch durch andere Personen erbracht werden.
Mitglieder, die den aktiven Wassersport aus Gesundheits- oder Altersgründen nicht mehr ausüben können und
ihr Boot aus diesem Grund verkaufen, können auf Antrag, vom Vorstand, von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsstunden befreit werden.
Jugendliche Mitglieder haben im Arbeitsjahr 10Std zur Erhaltung und Pflege unseres Vereinsgeländes und der
Anlagen zu leisten.
4. Liegeplatzgebühren für Mitglieder
Diese Gebühren werden wie folgt festgelegt:
Bootsgröße Sommer Winter
Kleine Boote (Nebenstege) 55,00 € 55,00 €
Große Boote (Steg 1 und 2) 110,00 € 110,00 €
Kleinstboote (ganzjähriger Landliegeplatz) z.B. Schlauch- u. Beiboote 10,00 €/Jahr
Eine zeitweilige Lagerung (nur Sommer oder nur Winter) ist möglich.
Für Boote von jugendlichen Mitgliedern wird keine Liegegebühr erhoben.
Eine zeitweilige Lagerung (nur Sommer oder nur Winter) ist möglich.
Für Boote von jugendlichen Mitgliedern wird keine Liegegebühr erhoben.
5. Haftpflichtversicherung
Sportsfreunde, die ihr Boot im Winter auf unserer Slippanlage an Land bringen und/oder im Sommerhalbjahr an einem der beiden großen Steganlagen liegen, haben für ihr Boot eine gültige Haftpflichtversicherung
abzuschließen. Der gültige Versicherungsschein ist unaufgefordert bis zur ersten Mitgliederversammlung nach
der Sommerpause, im September, beim technischen Vorstand vorzulegen. Boote, für die bis zum Auslippen kein Versicherungsnachweis vorgelegt wurde bleiben im Wasser.
6. Liegegebühren für Gastlieger
TAGESLIEGER / Caravan:
Liege- bzw. Standgebühr pro Tag: 15,00 €
LANGZEITLIEGER:
1 Monat 270,00 € / 2 Monate 510,00 € / 3 Monate 720,00 €
4 Monate 900,00 € / 5 Monate 1.050,00 € / 6 Monate 1.170,00 €
Tagesgebühr Jollen, Kanus usw mit Zelt
5,00EURO für ein Zelt + 2,00 € pro Person
Ein ggfs. benötigter Parkplatz ist mit dem Hafenmeister abzustimmen. (2,00 € pro Tag)
Slippen für Gäste
Auf Grund des technischen Gesamtzustandes unserer Slippanlage, ist eine Benutzung für Vereinsfremde Boote
bis auf weiteres nicht möglich.
Nutzungsgebühren Mastkran für Gäste 20,00 €
Die Nutzung des Mastkranes ist nur gegen Unterschrift einer Haftungsausschlußklausel für den Verein und
Vorlage eines gültigen Haftpflichtversicherungsvertrages möglich. Generell ist die Benutzung des Mastkranes
nur im Beisein eines eingewiesenen Vereinsmitgliedes möglich.
7. Liegeplatzantragsgebühr
Diese Gebühr wird fällig, wenn Mitglieder einen Liegeplatz für ein eigenes Boot erhalten. Ihre Höhe wird auf
2000,00 € (Steg 1 und 2) und 750,00 € (Nebenstege) festgelegt.
Sie verringert sich bei längerer Mitgliedschaft, wenn (der Antragsteller regelmäßig am Vereinsleben teilnimmt
und) bisher kein Liegeplatz in Anspruch genommen wurde, wie folgt:
750,00 € 2.000,00 € Vereinsbeitrtt u. LPA gleichzeitig
562,50 € 1.750,00 € nach einem Jahr Mitgliedschaft
375,00 € 1.500,00 € nach zwei Jahren Mitgliedschaft
187,50 € 1.250,00 € nach drei Jahren Mitgliedschaft
0,00 € 1.000,00 € nach vier Jahren Mitgliedschaft
750,00 € nach fünf Jahren Mitgliedschaft
500,00 € nach sechs Jahren Mitgliedschaft
250,00 € nach sieben Jahren Mitgliedschaft
0,00 € nach acht Jahr Mitgliedschaft
Bei einem Wechsel vom Nebensteg zu Steg 1 oder 2 wird die bis dahin gezahlte Liegeplatzantragsgebühr
angerechnet. Umgekehrt erfolgt keine Rückerstattung.
Von dieser Darstellung abweichende Fälle werden zwischen Vorstand und Betroffenen gesondert geregelt.
Eine Ratenzahlung ist in Abstimmung mit dem Vorstand möglich. Sie muß aber ein Jahr nach Erhalt eines
Liegeplatzes abgeschlossen sein.
8. Parken auf dem Vereinsgelände
Das Parken von Fahrzeugen auf dem Vereinsgelände ist nur Mitgliedern und deren Gästen gestattet. Das
Waschen und die Ausführung von Reparaturen an Kraftfahrzeugen auf dem Vereinsgelände sind untersagt.
9. Mitgliederversammlungen
Die Mitgliederversammlungen finden jeweils am 1. Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr im Clubraum im
Vereinsgelände statt. Die Mitgliederversammlungen in den Monaten Juli und August entfallen. Die Mitgliederversammlungdes Monat Februar gilt als Jahreshauptversammlung. Mit dem Beschluß der Vereinsordnung gilt dieser Abschnitt jeweils als Einladung zu den jeweiligen Mitgliederversammlungen.
10. Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen finden jeweils vor den Mitgliederversammlungen statt. Bei Notwendigkeit können
zusätzliche Vorstandssitzungen angesetzt werden.
11. Vermietung der Clubräume
Der Verein stellt seine Clubräume seinen Mitgliedern und Nichtmitgliedern (nur bei Anwesenheit eines
Mitglieds) zu besonderen Anlässen zur Verfügung. Dazu ist ein entsprechender Antrag an den Vorstand
erforderlich. Die Nutzung umfaßt neben dem Clubraum auch die sanitären Einrichtungen. Als Nutzungsgebühr
werden 60,00 € (125,00 € für Nichtmitglieder) zuzüglich der tatsächlich angefallenen Kosten für Strom (zu den aktuellen kWh-Preisen erhoben. Der Anfangs- und Endzählerstand ist in ein dafür bereitgestelltes Heft/Buch einzutragen und dem Finanzvorstand unaufgefordert mitzuteilen. Für die Nutzung der Anlage außerhalb der Gebäude für Familien-, Brigadefeiern oder ähnlichem wird ein Beitrag von 25EURO erhoben.
Das Geld ist auf das Vereinskonto zu überweisen. Die genutzten Räumlichkeiten und Freiflächen sind in einem
sauberen Zustand dem Club zu übergeben. Für Schäden haftet der Mieter.
9. Mitgliederversammlungen
Die Mitgliederversammlungen finden jeweils am 1. Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr im Clubraum im
Vereinsgelände statt. Die Mitgliederversammlungen in den Monaten Juli und August entfallen. Die Mitgliederversammlung des Monat Februar gilt als Jahreshauptversammlung. Mit dem Beschluß der Vereinsordnung giltdieser Abschnitt jeweils als Einladung zu den jeweiligen Mitgliederversammlungen.
10. Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen finden jeweils vor den Mitgliederversammlungen statt. Bei Notwendigkeit können
zusätzliche Vorstandssitzungen angesetzt werden.
11. Vermietung der Clubräume
Der Verein stellt seine Clubräume seinen Mitgliedern und Nichtmitgliedern (nur bei Anwesenheit eines
Mitglieds) zu besonderen Anlässen zur Verfügung. Dazu ist ein entsprechender Antrag an den Vorstand
erforderlich. Die Nutzung umfaßt neben dem Clubraum auch die sanitären Einrichtungen. Als Nutzungsgebühr
werden 60,00 € (125,00 € für Nichtmitglieder) zuzüglich der tatsächlich angefallenen Kosten für Strom (zu den aktuellen kWh-Preisen erhoben. Der Anfangs- und Endzählerstand ist in ein dafür bereitgestelltes Heft/Buch einzutragen und dem Finanzvorstand unaufgefordert mitzuteilen. Für die Nutzung der Anlage außerhalb dernGebäude für Familien-, Brigadefeiern oder ähnlichem wird ein Beitrag von 25EURO erhoben.
Das Geld ist auf das Vereinskonto zu überweisen. Die genutzten Räumlichkeiten und Freiflächen sind in einem
sauberen Zustand dem Club zu übergeben. Für Schäden haftet der Mieter.
12. Finanzierung von besonderen Leistungen, Ehrentagen
- Besondere Leistungen auf Festlegung des Vorstandes bis 50EURO
- Geburtstage (60., 70., 80. usw.) jeweils 25EURO
- Diamanten Hochzeit 50EURO
- Goldene Hochzeit 50EURO
- Silberhochzeit 40EURO
- Eheschließung 25EURO
13. Übertragung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Segel Club Wolgast e.V. endet lt. Satzung § 10 Abs. 10.1 unter anderem mit dem Tod.
Durch den hinterbliebenen Ehepartner oder eines seiner Kinder (ab dem 19. Lebensjahr) kann nur in diesem Fall ein Antrag auf Weiternutzung des bereits vorhandenen Liegeplatzes, ohne Zahlung einer
Liegeplatzantragsgebühr, bzw. Übertragung der Anwartschaft auf einen Liegeplatz gestellt werden.
Voraussetzung für die Weiternutzung des Liegeplatzes bzw. der Übertragung der Anwartschaft ist der
Mitgliedsbeitritt in den Segel Club Wolgast e.V.
Die Anträge auf Mitgliedschaft und Liegeplatz/Anwartschaft sind getrennt und in schriftlicher Form beim
Vorstand einzureichen. Aus dem Inhalt muß für die Mitglieder erkennbar sein, daß der Antragsteller die Satzung des Vereins und die Vereinsordnung uneingeschränkt anerkennt und danach handelt.
Sie müssen im zeitlichen Zusammenhang mit der Beendigung der Mitgliedschaft des bisherigen
Nutzungsinhabers stehen (Antragszeitraum: eine der beiden Mitgliederversammlungen, die der Beendigung der Mitgliedschaft des bisherigen Nutzungsinhabers folgen)
Nur die Mitgliederversammlung als höchstes Organ des SCW kann über die Anträge abstimmen. Mit der
Zustimmung durch die Mitgliederversammlung erhält der Antragsteller alle Rechte und Pflichten eines
ordentlichen Mitgliedes.
Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen
14. Übernachtungsregel für Mitglieder auf dem Vereinsgelände
Steigende Energie- und Wasser-/Abwasserpreise sowie veränderte Nutzungsbedürfnisse der Mitglieder
veranlassen uns die Nutzung vereinseigener Anlagen wie folgt zu regeln:
Jeder Bootseigentümer hat das Recht, sein Boot während der Sommerliegezeit, von April bis Oktober für 25
Übernachtungen kostenfrei zu nutzen.
Eine Nutzung darüber hinaus ist mit einem Unkostenbeitrag von 3,00 €/Tag zu begleichen. Für diese Gebühr
besteht durch den Bootseigentümer bzw. das Mitglied eine Bringepflicht gegenüber dem Verein.
Übernachtungen von November – März sind ebenfalls mit 3,00 €/Tag zu begleichen. Für Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten sind in diesem Zeitraum 10 Übernachtungen auf dem Vereinsgelände kostenfrei
Die Gebühr ist jeweils am Ende der Sommer- und/oder Wintersaison zu bezahlen bzw. selbständig auf unser
Vereinskonto zu überweisen.
IBAN:
Verwendungszweck: UBÜ/S/Name/Bootsname oder UBÜ/W/Name/BootsnameDiese Reglung gilt nur für Mitglieder, deren Partner bzw. Lebensgefährten und Kinder.
Die Vereinsordnung gilt rückwirkend zum 01.01.2026.
beschlossen: Wolgast, den 05.02.2026
(Jahreshauptversammlung)
Der Vorstand